Förderung

Föderung

Die Kreisstadt Neunkirchen ist die erste saarländische Kommune, die durch das neue Bund-Länder-Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ gefördert wurde. Im ehemaligen Kutscherhaus entstand mit Mitteln aus diesem Programm, ein Stadtteil-Kreativ-Zentrum. Das Haus dient außerdem der saarländischen Kreativwirtschaft, um Möglichkeiten der Existenzgründung zu bieten. In einem ersten Bauabschnitt wurde das baukulturell bedeutsame Kutscherhaus saniert. Es entstanden Büroräume, die von den Nutzern temporär, aber auch dauerhaft genutzt werden können.

Ein unterstützendes Beratungs- und Vernetzungsangebot für Kreativschaffende durch die Integrationsmanagerin soll den mittelfristigen Erfolg des ‚Kreativzentrums Kutscherhaus‘ gewährleisten und vor Ort Ansprechpartner für Vereine und Initiativen sein, aber auch für Neubürgerinnen und -bürger und Einheimische.
Der „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ ergänzt für die Jahre 2017-2020 die Städtebauförderung. Deutschlandweit unterstützt der Bund somit die Länder und Kommunen im laufenden Jahr mit Bundesfinanzhilfen zum Städtebau auf Rekordniveau von 990 Millionen Euro. Die Bundesmittel sind Teil der Förderung, die die Kommunen vom Land erhalten.

 

Zum Hintergrund:
Der Bund stellt den Ländern im Programmjahr 2017 zusätzlich zur regulären Städtebauförderung 199 Millionen Euro für den Programmbereich „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017“ zur Verfügung. Das Saarland erhält davon 2.466.000 Euro (Landesanteil: 493.200 Euro, kommunaler Eigenanteil: 328.800 Euro, Gesamtkosten: 3.288.000 Euro). Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, das Land mit 15 Prozent und die Städte und Gemeinden mit 10 Prozent an den förderfähigen Kosten.
Die Programmmittel sollen zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in den Städten und Gemeinden eingesetzt werden.


Der Investitionspakt verfolgt gemäß Verwaltungsvereinbarung folgende Ziele:

  • Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,
  • Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit,
  • Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen,
  • Beitrag zur Quartiersentwicklung durch Verbesserung der baukulturellen Qualität.

Förderfähig sind Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen (Gebäude, Anlagen, Grün- und Freiflächen), insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren, im übrigen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen mit gesondert aufzuzeigender erwarteter Wirkung für die soziale Integration bzw. den sozialen Zusammenhalt im Quartier. Für die Einrichtungen muss gewährleistet sein, dass diese längerfristig für Ziele des Investitionspakts genutzt werden.
Gefördert werden dabei die bauliche Sanierung und der Ausbau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist auch der Ersatzneubau förderfähig.
Darüber hinaus werden angemessene investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, insbesondere Integrationsmanager, gefördert.